Ambulanter Pflegedienst
Grundpflege
Die häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Ein alter/kranker Mensch fühlt sich meist in seiner vertrauten Umgebung am wohlsten. Mit unserer Unterstützung und den notwendigen, zum Teil technischen Pflegehilfsmitteln, wird dieser Wunsch nach häuslicher Geborgenheit verwirklicht. Die Hilfe besteht in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens.
Als Grundpflege werden gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen verstanden. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.
Einzelne Module die mit den Pflegekassen, im Fall einer Pflegestufe,
abgerechnet werden können:
Ganzwaschung, Teilwaschung, Transfer/An-/Auskleiden, Hilfe bei Ausscheidungen, Spezielles Lagern, Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Verlassen der Wohnung, Einkauf, Besorgungen, Waschen, Bügeln, Putzen.
Behandlungspflege
Als Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege erbracht werden. Unter anderem können folgende Leistungen vom Arzt verordnet und mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Injektionen (z.B. Insulin), Infusionen, Anlegen von Kompressionsverbänden und Kompressionsstrümpfen, Dekubitusbehandlung, Inhalation, Blasenspülung, Instillation, Stomabehandlung, Wechsel/Pflege Trachealkanüle, Pflege Venenkatheter, Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes …
Bei besonders schweren Erkrankungen findet Behandlungspflege auch in Stundenpflegen statt. Auch diese werden vom behandelnden Arzt angeordnet und von 1 bis hin zu 24 Stunden verschrieben. Eine solche Verordnung wird vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft und entweder bewilligt, teilbewilligt oder abgelehnt. In Einzelfallentscheidungen werden die Stundenpauschalen mit den Leistungserbringern abgestimmt.
Familienpflege
Sie befinden sich vorübergehend in einer besonderen Belastungssituation und können die Betreuung Ihrer Kinder und die Fortführung des Haushaltes vorübergehend nicht alleine bewerkstelligen?
Wir beraten und helfen Ihnen sehr gerne und sind für Sie da. Z.B. bei:
- Erledigung der täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt
wie Zubereitung der Mahlzeiten, Einkaufen oder Putzen - Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder
- Begleitung Ihrer Kinder zum Kindergarten/zur Schule
- Hilfestellung bei den Hausaufgaben
- Freizeitgestaltung und Beaufsichtigung Ihrer Kinder
- Pflegerische Aufgaben im Krankheitsfall
Familienpflege/Haushaltshilfe können Sie in Anspruch nehmen wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter zwölf Jahren oder behinderte Kinder leben. Dann erhalten Sie Unterstützung im Fall von:
- Risikoschwangerschaften
- Mehrlingsgeburten
- Kur- oder Krankenhausaufenthalten der Erziehungsberechtigten
- In besonderen krankheitsbedingten Belastungssituationen
Betreuung
Die Betreuung dementiell erkrankter Menschen ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann pflegende Angehörige auch bis an den Rand psychischer und physischer Erschöpfung führen. Um sie in dieser herausfordernden Aufgabe zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine stundenweise, ambulante Betreuung in den eigenen vier Wänden.
Durch die Reform der Pflegeversicherung wurde der Betreuungsbetrag von ehemals 460 € jährlich auf 1200 € bzw. 2400 € (erhöhter Betrag) angehoben. Kostenübernahme von der Kasse jährlich 1200 € bis 2400 € auch bei dementiell erkrankten Menschen bei denen noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Auch für die hauswirtschaftliche Versorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 SGB V kann zum Beispiel von Personen in Anspruch genommen werden, welche auf Hilfe angewiesen sind. Sie umfasst persönliche Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens mit hauswirtschaftlichem Inhalt, wie:
Aufräumen und Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen, Trocknen und Einräumen, Staubsaugen, Einkaufen, Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung),Trennung und Entsorgung des Abfalls, Pflege der Kleidung/Wäsche, Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes, Waschen und Aufhängen der Wäsche, Bügeln, Beheizen der Wohnung, Heizen der installierten Öfen, Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
Beratungsgespräche
Ein persönliches Beratungsgespräch (eventuell auch mit dem Hausarzt) sollte jeder pflegerischen Tätigkeit voraus gehen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie zu Fragen wie: „Was ist möglich? Wie wird das finanziert? Was für Hilfsmittel gibt es und welche sind sinnvoll. u.s.w.
Es ist unser Ziel die Versorgung jedes Einzelnen individuell und situationsgerecht zu gestallten. Als ihr persönlicher Pflegepartner möchten wir einen Beitrag dazu leisten ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität in den eigenen „vier Wänden“ zu erreichen oder zu erhalten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Beratungsgespräche führen wir selbstverständlich auch zu Hause oder im Krankenhaus durch.
Sprechzeiten:
Mo. — Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Vereinbaren Sie einen Termin: Hier geht’s zum Kontakt
Qualitätssicherungsbesuch
Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen und versorgen, führen wir die erforderlichen Nachweisbesuche für die Pflegekasse durch.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Hausnotruf
Für viele ältere Menschen ist das Alleinbleiben auch mit Unbehagen verbunden. Sie fühlen sich nicht richtig fit für das alltägliche Leben, sind auf Hilfe angewiesen und stellen sich die Frage: „Was wird aus mir, wenn ich alleine in meiner Wohnung bin und plötzlich Hilfe brauche?“
Diese Angst kann Ihnen mit einem Hausnotrufsystem genommen werden.
Einrichten kann es sich jeder. Es ist ganz leicht: über das Telefon wird ein Gerät angeschlossen, das per Knopfdruck die Zentrale alarmiert. Hier wird sofort die persönliche Hilfe eingeleitet, sodass innerhalb kürzester Zeit jemand bei der in Not geratenen Person sein wird.